Auch lange nach Ende des 2. Weltkrieges wird immer noch bei Erd- oder Abbrucharbeiten oder bei anderen Gelegenheiten Kampfmittel entdeckt.
Gefundene Kampfmittel stammt überwiegend aus dem 2. Weltkrieg.
Diese Funde werden oft auch als „Blindgänger“, „Fundmunition“ oder „Explosive Hinterlassenschaften“ des Weltkriegs bezeichnet.
Die Herkunft der aufgefundenen Kampfmittel kann man nachstehend unterteilen:

– abgeworfene Bomben, die beim Aufprall nicht explodiert
sind (Blindgänger). Aufgrund des Eigengewichtes und der damit verbundenen mechanischen (kinetischen) Energie können diese sich auch in tieferen Bodenschichten (regelmäßig bis 8 Meter) befinden.

– verschossene, aber nicht explodierte andere Munition (Granaten/Geschosse). Diese Blindgänger befinden sich oft in geringer Tiefe, können jedoch aber auch an der Erdoberfläche aufgefunden werden.

– bei Kriegsende im Rahmen von Flucht und Auflösungserscheinungen weggeworfene Kampfmittel. Militärische Einheiten die entwaffnet wurden haben ihre Kampfmittel oft in ähnlicher Weise „entsorgt“.
Dies geschah regelmäßig an verkehrsgünstiger Stelle in Flüssen, Seen oder in Bombentrichtern als Verfüllung.

– nach dem Ende des Krieges wurde vielfach versucht große Mengen an Kampfmitteln zeitgleich durch sprengen zu vernichten. Durch Zeitdruck und / oder unsachgemäße Durchführung wurden viele Kampfmittel oft nur weggeschleudert. Eine „Verteilung“ kann bis in 1.000m Entfernung zur Sprengstelle ffestgestellt werden.

– Kampfmittel, auch in moderner Bauweise, findet man auch auf (ehemaligen) Truppenübungsplätzen. Hier ist anzumerken, dass die heutige militärisch genutzte Fläche innerhalb der Geschichte Deutschlands sich gegenüber früheren Jahren wesentlich verkleinert hat. Eine Vielzahl von Flächen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besitzt eine militärische Geschichte.

– auch ist eine „Entsorgung“ aus Privatbesitz (vermeintliche Sammler) vermehrt festzustellen. Da -gegenüber früheren Praktiken- eine Abgabe von Kampfmitteln aus Privatbesitz in Polizeidienstellen oder an Liegenschaften der Bundeswehr heute die Einleitung eines Strafverfahrens bedeuten kann, erfolgt leider auch eine illegale Entsorgung durch den Hausmüll, in Gewässern oder in Baustellenbereiche.

Naturgemäß werden Kampfmittel im Rahmen von Arbeiten mit Bodeneingriffen gefunden, aber auch bei Abbrucharbeiten von Gebäuden können Kampfmittel gefunden werden. Werden Kampfmittel nicht als Solche erkannt, können diese auch mit Abraum oder Abfall „verschleppt“ werden und so an Orte gelangen die keine militärische Geschichte aufweisen.
Man geht davon aus, dass beim Einsatz von Kampfmitteln mit mindestens 10% Blindgängern zu rechnen ist. Dieser Prozentsatz kann sich aber auch je nach Umständen erheblich erhöhen.
Da es sich um Ihr Leben und Gesundheit sowie das ihrer Mitarbeitenden und der Zivilbevölkerung handelt, hoffen wir, dass Sie jede Frage korrekt beantworten können.
Hinweis: Es kann mehr als eine Antwort richtig sein !
Nach Beantwortung und Auswertung erhalten Sie Einsicht in zusätzliche Erläuterungen zu den Fragen.
